LEADER

LEADER (Lokale Entwicklung durch örtliche Bevölkerung) ist ein Entwicklungsansatz, der Regionen Möglichkeiten bietet, gemeinschaftlich und auf einer strategischen Basis Projekte umzusetzen, die speziell auf ihre Bedürfnisse abgestimmt sind. Die Leader-Methode kennzeichnen sieben charakteristische Eigenschaften:

  • Territorialität: gebietsbezogene lokale Entwicklungsstrategien
  • Partnerschaftlichkeit: Lokale Aktionsgruppen (LAG)
  • „Bottom-up“: Strategien und Projekte werden in den Regionen entwickelt
  • Multisektoralität: sektorübergreifende Konzeption und Umsetzung der Strategie
  • Innovation: Neues versuchen – gewohnte Wege verlassen.
  • Kooperation: Entwicklung und Umsetzung nationaler und transnationaler Kooperationsprojekte
  • Vernetzung: Nationale und europäische Vernetzung und Erfahrungsaustausch

Die LAG entscheiden im Rahmen ihrer Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) auf Basis von transparenten Auswahlkriterien darüber, welche Projekte zur Erreichung ihrer Ziele beitragen und daher unterstützt werden sollen. Ein LEADER–Projekt muss in der betreffenden LEADER-Region umgesetzt werden oder dieser zu Gute kommen und einen Beitrag zur Umsetzung der vom BML genehmigten LES leisten. Die Fördersätze sind ebenfalls in der LES festgelegt.

Das LAG-Management eine Ersteinschätzung treffen, ob ein Projekt zur LES passt und wird gegebenenfalls auch beratend unterstützen. Die formale Genehmigung der von der LAG ausgewählten Projekte erfolgt durch die Bewilligende Stelle im jeweiligen Amt der Landesregierung. Bereits angefallene Kosten sind jedenfalls nicht förderfähig.

Das heißt in der Praxis: Kontaktaufnahme mit der zuständigen LEADER-Region

Die aktuellen Lokalen Entwicklungsstrategien der im Rahmen des österreichischen GAP-Strategieplans 2023-2027 aktiven LEADER-Regionen finden Sie unter:

Allgemeine rechtliche Grundlagen | AMA – AgrarMarkt Austria

Alle Aufrufe zur Einreichung von  Förderanträgen sind unter der Maßnahme  „77-05-BML-UMSETZUNG LEADER (77-05) – Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie“ veröffentlicht:

Fristen | AMA – AgrarMarkt Austria

Aufgabe der nationalen Vernetzungsstelle mit der Bezeichnung „Netzwerk Zukunftsraum Land LE 14–20“ ist die Förderung der Zusammenarbeit und Vernetzung der Vielzahl der Beteiligten in der Land- und Forstwirtschaft, in der Wertschöpfungskette, dem Umweltschutz, der Energieproduktion, im ländlichen Tourismus, in den KMUs und in kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Organisationen.

Webpage:

https://www.zukunftsraumland.at/seiten/139

Die Netzwerk-Website bzw. die Inhalte zur neuen Förderperiode 23-27 befinden sich erst im Aufbau, die gezeigten Inhalte beziehen sich auf die Periode 14-20.